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General Terms & Conditions

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER BI-WEAR CLOTHING COMPANY B.V., auch handelnd unter dem (Firmen)Namen CHAUD DEVANT ORIGINAL CHEFWEAR

Bi-Wear Clothing Company B.V. hat ihren satzungsmäßigen Sitz in Amsterdam und ist eingetragen im Handelsregister der niederländischen Industrie- und Handelskammer unter der Nummer 33242440.

1. DEFINITIONEN
1.1 In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die nachstehenden Begriffe die folgende Bedeutung:
Abnehmer: jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die Partei ist bei oder beteiligt ist an einer in Artikel 2.1 genannten Handlung bzw. einem Rechtsgeschäft, die bzw. das sich auf den Verkauf und die Lieferung von Waren durch Chaud Devant an den Abnehmer bezieht, oder an die eine in jenem Artikel genannte Handlung bzw. ein Rechtsgeschäft gerichtet ist oder die eine im Sinne dieses Artikels gemeinte Anfrage gestellt hat;
Chaud Devant: die Bi-Wear Clothing Company B.V., auch handelnd unter dem (Firmen)Namen Chaud Devant Original Chefwear;
AGB: diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.

2. GELTUNGSBEREICH
2.1 Auf alle Angebote, Offerten, Auftragsbestätigungen, Warenlieferungen und Rechnungen von Chaud Devant an den Abnehmer, sowie auf alle Aufträge/Bestellungen des Abnehmers, auf alle Verträge zwischen Chaud Devant und dem Abnehmer und auf alle Änderungen derselben, sowie auf alle Anfragen des Abnehmers diesbezüglich finden ausschließlich diese AGB Anwendung, ungeachtet dessen, ob ein Vertrag zwischen Chaud Devant und dem Abnehmer geschlossen wird/wurde.
2.2 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Abnehmers oder andere Bedingungen finden keine Anwendung. Der Abnehmer kann sich auf Bedingungen, die von diesen AGB abweichen und/oder diese AGB ergänzen, nur berufen, falls und sofern diese von Chaud Devant ausdrücklich schriftlich genehmigt worden sind. Solche zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen berühren die Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht und gelten ausschließlich für den Vertrag, für den dies ausdrücklich in Schriftform vereinbart worden ist.
2.3 Durch die Annahme dieser AGB stimmt der Abnehmer überdies der Anwendbarkeit dieser AGB auf alle zukünftigen Verträge zwischen Chaud Devant und dem Abnehmer und auf alle Angebote, Offerten, Auftragsbestätigungen, Aufträge/Bestellungen und auf (Anfragen bezüglich) Warenlieferungen zu.

3. OFFERTEN, ABSCHLUSS VON VERTRÄGEN UND STORNIERUNG
3.1 Alle Angebote und Offerten von Chaud Devant sowie alle Aufträge/Bestellungen des Abnehmers, sowohl mündlich wie auch schriftlich, sind für Chaud Devant freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass aus dem Angebot oder der Offerte von Chaud Devant ausdrücklich etwas anderes hervorgeht oder aber der Auftrag/die Bestellung des Abnehmers von Chaud Devant schriftlich bestätigt wurde.
3.2 Sämtliche Dokumente, Unterlagen und Daten, einschließlich, jedoch nicht ausschließlich, Fotos, Beispiele, Spezifizierungen, Muster und Modelle, wie diese in Katalogen, Prospekten, Broschüren und/oder auf der Website von Chaud Devant stehen, oder aber wie diese von Chaud Devant ausgestellt oder dem Abnehmer zugesandt wurden, sind so genau wie möglich, jedoch für Chaud Devant nicht bindend und können niemals als eine genaue Wiedergabe der Waren betrachtet werden, die Chaud Devant anbietet oder liefern muss. Wenn einem Angebot oder einer Offerte von Chaud Devant Dokumente, Unterlagen und Daten gemäß diesem Absatz beigelegt wurden, ungeachtet der Tatsache, ob diese Dokumente, Unterlagen oder Daten von Chaud Devant selbst oder von Dritten erstellt wurden oder von diesen stammen, ist es dem Abnehmer untersagt, diese Dokumente, Unterlagen und Daten ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Chaud Devant zu vervielfältigen oder Dritten zur Einsicht zu geben. Diese Dokumente, Unterlagen und Daten bleiben das Eigentum von Chaud Devant bzw. des betreffenden Dritten und sind auf erstes Verlangen von Chaud Devant an sie zurückzusenden.
3.3 Verträge zwischen Chaud Devant und dem Abnehmer kommen zustande, wenn und sobald Chaud Devant dem Abnehmer eine schriftliche Auftragsbestätigung zugesandt hat, wobei das Datum der Auftragsbestätigung maßgeblich ist, oder eine (Vorschuss-) Rechnung, wobei das Datum der (Vorschuss-) Rechnung maßgeblich ist, oder aber - falls dieser Zeitpunkt eher ist - wenn Chaud Devant mit der Ausführung dieses Auftrags/dieser Bestellung des Abnehmers, einschließlich aber nicht ausschließlich der Lieferung von Waren angefangen hat. Es wird davon ausgegangen, dass die Auftragsbestätigung bzw. die (Vorschuss-) Rechnung den Vertrag und die zu liefernden Waren vollständig wiedergibt, einschließlich dem Geltungsbereich dieser AGB, wobei gilt, dass offensichtliche Irrtümer, Schreib- und/oder Druckfehler jederzeit von Chaud Devant behoben werden können.
3.4 Jeder gemäß Artikel 3.3 zwischen Chaud Devant und dem Abnehmer geschlossene Vertrag ist ein separater Vertrag zwischen Chaud Devant und dem Abnehmer.
3.5 Wenn Chaud Devant dies für erforderlich oder wünschenswert erachtet, ist sie befugt, für die Vertragserfüllung Dritte einzuschalten. Diese Dritten sind berechtigt, gegenüber dem Abnehmer die Bestimmungen in diesen AGB geltend zu machen. Die Bestimmungen in diesen AGB sind somit ein unwiderruflicher Vertrag zugunsten Dritter im Sinne von Art. 6:253 BW [niederl. BGB], welchen die von Chaud Devant eingeschalteten Dritten direkt gegenüber dem Abnehmer geltend machen können.
3.6 Sofern zwischen den Parteien keine Vereinbarung über Stornierung erzielt wird, werden - wenn der Abnehmer den Vertrag nach dessen Abschluss ganz oder teilweise stornieren möchte - alle von Chaud Devant vor der Stornierung aufgewendeten und ihr entstandenen Kosten dem Abnehmer als Stornierungskosten in Rechnung gestellt, unbeschadet des Rechts von Chaud Devant auf vollständigen Schadensersatz, darunter auch Erstattung des entgangenen Gewinns. Waren, die auf Wunsch des Abnehmers speziell (maßgeschneidert) hergestellt, geändert oder bearbeitet wurden, können keinesfalls storniert werden.

4. PREISE UND ZAHLUNG
4.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, basieren die Preise von Chaud Devant:
• auf den jüngsten festgesetzten Preislisten/Preisen von Chaud Devant, und verstehen sich diese
• zuzüglich BTW [niederl. MwSt.], Transport-, Transportversicherungs-, Be- und Entladungskosten, Einfuhrzölle, Verbrauchsabgaben und anderer Steuern, behördlicher (oder nicht behördlicher) Abgaben und Gebühren;
• in EURO, während dem Abnehmer etwaige Wechselkursdifferenzen, -kosten oder -änderungen in Rechnung gestellt werden.
4.2 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist Chaud Devant immer berechtigt, auch nach Vertragsabschluss, den Preis im Falle einer Erhöhung eines oder mehrerer Selbstkostenpreisfaktoren zu ändern. Chaud Devant wird den Abnehmer möglichst schnell über Preisänderungen informieren. Der Abnehmer ist jederzeit verpflichtet, den gemäß diesem Artikel geänderten Preis zu zahlen.
4.3 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, hat der Abnehmer innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Rechnungsdatum mittels Einzahlung oder Überweisung auf ein von Chaud Devant angegebenes Konto zu zahlen. Das auf den Kontoauszügen von Chaud Devant genannte Datum ist maßgeblich und gilt somit als Zahlungstag.
4.4 Chaud Devant ist berechtigt, Vorauszahlung oder sofortige Barzahlung zum Zeitpunkt der (Ab)Lieferung zu verlangen, in welchem Fall der Abnehmer verpflichtet ist, dieser Aufforderung nachzukommen.
4.5 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten etwaige zwischen Chaud Devant und dem Abnehmer vereinbarte Nachlässe nur für die betreffende Rechnung und kann der Abnehmer diese Nachlässe auch nur von dieser Rechnung in Abzug bringen. Der Abnehmer kann in Bezug auf andere Rechnungen aus früher gewährten Nachlässen keine Rechte ableiten.
4.6 Der Abnehmer ist nicht berechtigt, eine anerkannte oder angefochtene Schuld an Chaud Devant mit irgendeiner anerkannten oder angefochtenen Schuld von Chaud Devant an den Abnehmer zu verrechnen. Der Abnehmer ist ferner nicht berechtigt, die Zahlung einer Schuld an Chaud Devant auszusetzen, es sei denn, dass Chaud Devant versäumt eine Verpflichtung gegenüber dem Abnehmer zu erfüllen und dass dieses Versäumnis vorsätzlich oder durch grob fahrlässiges Handeln entstanden ist und dass diese Schuld aus demselben Vertrag, wie die genannte Verpflichtung, hervorgeht.
4.7 Chaud Devant ist jederzeit befugt, jede Teillieferung im Sinne von Artikel 5.3 separat in Rechnung zu stellen.
4.8 Jede vom Abnehmer geleistete Zahlung gilt in erster Linie als eine Zahlung aller eventuell geschuldeten Kosten, dann von eventuell geschuldeten Zinsen und nach deren gesamter Erfüllung als eine Zahlung der ältesten noch offenen Rechnung, ungeachtet der Tatsache, ob der Abnehmer bei der Zahlung etwas anderes angegeben hat.
4.9 Erfüllt der Abnehmer seine Zahlungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig oder nur teilweise, so befindet er sich von Rechts wegen in Verzug und ist der von ihm geschuldete Betrag - ohne weitere Aufforderung oder Inverzugsetzung durch Chaud Devant - sofort fällig, zuzüglich der gesetzlichen Handelszinsen gemäß Artikel 6:119a BW auf den vom Abnehmer geschuldeten (Rest-)Betrag ab dem ersten Tag nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist, wobei ein Teil eines Monats als voller Monat gerechnet wird.
4.10 Alle seitens Chaud Devant angefallenen gerichtlichen und außergerichtlichen Eintreibungskosten in Bezug auf die vom Abnehmer geschuldeten Beträge gehen zulasten des Abnehmers. Die außergerichtlichen Kosten werden auf mindestens 15 % (fünfzehn Prozent) der geschuldeten Summe (einschließlich der in Artikel 4.9 genannten Zinsen) mit einem Mindestbetrag von EUR 500 (in Worten: fünfhundert Euro) festgesetzt, unbeschadet des Rechts von Chaud Devant, die tatsächlichen Kosten, wenn diese höher ausfallen sollten, zu fordern.
4.11 Auf erstes Verlangen von Chaud Devant, wozu Chaud Devant jederzeit berechtigt ist, hat der Abnehmer umgehend für die fristgerechte und ordentliche Erfüllung seiner Verpflichtungen in einer von Chaud Devant zu bestimmenden Weise Sicherheit zu leisten.

5. LIEFERFRIST, LIEFERUNG, TRANSPORT UND RISIKO
5.1 Die von Chaud Devant angegebenen Lieferfristen und -daten sind Vorgabezeiten und -daten, die nur annähernd und niemals als Endfrist oder -datum gelten. Hat der Abnehmer gegenüber Chaud Devant, aus welchem Grund auch immer, noch irgendwelche Verpflichtungen zu erfüllen, einschließlich Vorauszahlungen, ist Chaud Devant berechtigt, ihre (Ab)Lieferungen auszusetzen. Wird eine Lieferfrist/ein Lieferdatum überschritten, weil der Abnehmer zum Beispiel keine klaren (Ab)Liefer- oder andere Anweisungen erteilt hat, oder weil ein Chaud Devant nicht zuzurechnender Umstand erfolgt ist, der die (Ab)Lieferung innerhalb der vereinbarten Lieferfrist/vor dem vereinbarten Lieferdatum verhindert hat, wird die (Ab)Lieferfrist/das (Ab)Lieferdatum um die Zeit, mit der die Vertragserfüllung verzögert oder erschwert wird, verlängert.
5.2 Wird eine Lieferfrist/ein Lieferdatum überschritten, hat der Abnehmer weder Anspruch auf Ersatz irgendeines direkten oder indirekten Schadens, noch auf Kündigung des Vertrags, noch auf Aussetzung einer seiner eigenen Verpflichtungen im Rahmen des betreffenden Vertrags oder im Rahmen irgendeines anderen Vertrags.
5.3 Vorzeitige Lieferungen und Teillieferungen sind jederzeit erlaubt. Der Abnehmer ist verpflichtet, eine solche Lieferung von Chaud Devant anzunehmen. Diese AGB finden auch auf Teillieferungen Anwendung. Wenn vorzeitige Lieferungen oder Teillieferungen auf Verlangen oder durch das Zutun des Abnehmers erfolgen, gehen etwaige damit einhergehende zusätzliche Kosten zulasten des Abnehmers.
5.4 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, wird Chaud Devant den Transport (einschließlich Transportversicherung) der Waren an die vom Abnehmer schriftlich angegebene Lieferadresse versorgen, wobei der Abnehmer jedoch verpflichtet ist, die Kosten für diesen Transport (einschließlich Transportversicherung) an Chaud Devant auf deren erstes Verlangen zu zahlen. Bei Aufträgen/Bestellungen ab einem bestimmten - bei Chaud Devant näher zu erfragenden - Betrag wird Chaud Devant jedoch die Transportkosten (einschließlich Transportversicherung) übernehmen und werden daher die Waren frei an die vom Abnehmer schriftlich angegebene Lieferadresse transportiert.
5.5 Haben die Parteien schriftlich eine andere Lieferart in einem individuellen Vertrag vereinbart, dann gilt diese Lieferart nur im Rahmen dieses individuellen Vertrags und nicht auch im Rahmen der folgenden Verträge zwischen denselben Parteien. Außerdem gilt für alle (Teil-)Lieferungen, dass sich Chaud Devant jederzeit das Recht vorbehält, zusätzliche Kosten für Eillieferungen, Kuriere oder andere Expressdienste in Rechnung zu stellen.
5.6 Werden die Waren zum Zeitpunkt, an dem diese dem Abnehmer an der vom Abnehmer schriftlich angegeben Lieferadresse angeboten werden, nicht vom Abnehmer abgenommen - aus gleich welchem Grund - ist Chaud Devant berechtigt, die Waren auf Rechnung und Gefahr des Abnehmers zu lagern bzw. lagern zu lassen. Nach einem Zeitraum von 10 (zehn) Tagen ist Chaud Devant jedoch berechtigt, diese Waren freihändig zu verkaufen. Der in diesem Fall Chaud Devant eventuell entgangene Verkaufserlös bzw. der realisierte niedrigere Verkaufserlös und die aufgewendeten Kosten gehen zulasten des Abnehmers, unbeschadet der sonstigen Rechte von Chaud Devant. Waren, die auf Wunsch des Abnehmers speziell (maßgeschneidert) hergestellt, geändert oder bearbeitet wurden, eignen sich nicht für Weiterverkauf; der entgangene Verkaufserlös geht deshalb in vollem Umfang zulasten des Abnehmers, unbeschadet der sonstigen Rechte von Chaud Devant.
5.7 Wenn und sobald Chaud Devant dem Abnehmer die Waren an der vom Abnehmer schriftlich angegeben Lieferadresse anbietet, ist der Abnehmer verpflichtet, die gelieferten Waren und die Verpackung sofort auf eventuelle Defizite und/oder sichtbare Mängel zu überprüfen und Chaud Devant auch sofort - jedoch spätestens innerhalb von 48 Stunden nach (Ab)Lieferung - über eventuelle Defizite und/oder sichtbare Mängel der gelieferten Waren und der Verpackung zu informieren und ihr die Gelegenheit zu bieten, sich davon zu überzeugen. Der Abnehmer hat solche Reklamationen ferner auf dem Lieferschein, der Rechnung und/oder den Transportunterlagen anzugeben (angeben zu lassen). Wird die dem Abnehmer obliegende Auskunftspflicht gegenüber Chaud Devant im Sinne des ersten und zweiten Satzes dieses Absatzes nicht erfüllt, wird angenommen, dass der Abnehmer die gelieferten Waren genehmigt hat. In dem Fall wird Chaud Devant diesbezügliche Reklamationen - mit Ausnahme der Bestimmungen in Artikel 7 - nicht mehr behandeln.
5.8 Die Überprüfungspflicht des Abnehmers gemäß Artikel 5.7 gilt auch für nicht eingegangene Waren oder aber für Abweichungen (der Art und/oder Menge) zwischen den gelieferten Waren und den von Chaud Devant dem Abnehmer tatsächlich in Rechnung gestellten Waren. Auch solche Reklamationen sind Chaud Devant sofort - jedoch spätestens innerhalb von 48 Stunden nach (Ab)Lieferung - mitzuteilen und ihr muss die Gelegenheit gegeben werden, sich davon zu überzeugen. Der Abnehmer hat solche Reklamationen ebenfalls auf dem Lieferschein, der Rechnung und/oder den Transportunterlagen anzugeben (angeben zu lassen). Wird die dem Abnehmer obliegende Auskunftspflicht gegenüber Chaud Devant im Sinne des zweiten und dritten Satzes dieses Absatzes nicht erfüllt, wird angenommen, dass der Abnehmer die gelieferten Waren genehmigt hat. In dem Fall wird Chaud Devant die in diesem Absatz genannten Reklamationen nicht mehr behandeln.
5.9 Hat Chaud Devant Waren auf Wunsch des Abnehmers speziell (maßgeschneidert) hergestellt, geändert oder bearbeitet und dafür bestimmte - vom Abnehmer gewünschte - Materialien verwenden müssen, behält sich Chaud Devant das Recht vor, weniger Waren zu liefern, als von den Parteien vereinbart wurde, wenn sich herausstellt, dass die Materialmenge für die vom Abnehmer bestellten Waren nicht ausreicht, oder aber mehr Waren zu liefern, als von den Parteien vereinbart wurde, wenn sich herausstellt, dass die Materialmenge gerade größer ist als für die vom Abnehmer bestellten Waren notwendig. Der Abnehmer ist verpflichtet, die tatsächlich von Chaud Devant hergestellten Mengen von Chaud Devant abzunehmen und zu zahlen (gemäß den betreffenden Bestimmungen in diesen AGB).

6. WARENEIGENSCHAFTEN / GARANTIE
6.1 Der Abnehmer ist sich der Tatsache bewusst, dass die Eigenschaften der von Chaud Devant gelieferten Waren, einschließlich, aber nicht ausschließlich Qualität, Farben und Farbechtheit, Maßen, Verarbeitung, Wasserdichtheit, Waschechtheit, Schrumpffreiheit u.ä. von den (eventuell von Chaud Devant verschafften oder gezeigten) Mustern, Modellen, Fotos, Beispielen, Spezifizierungen und demjenigen, was in Katalogen und/oder auf den Webseiten über die Waren angegeben ist, abweichen können. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, leistet Chaud Devant in Bezug auf diese Wareneigenschaften denn auch keine Garantie.
6.2 Chaud Devant ist immer berechtigt, in einem angemessenen Rahmen die Farben, Maße, Stoffzusammensetzung, Modelle, Verarbeitung usw. der vom Abnehmer bestellten Waren, falls erforderlich, zu ändern. Der Abnehmer hat diese Waren uneingeschränkt abzunehmen, ohne Anspruch auf irgendwelchen Ausgleich jedweder Art.
6.3 Die von Chaud Devant gelieferten Waren haben keine Schutzeigenschaften, wie, einschließlich aber nicht ausschließlich Feuerbeständigkeit oder Schutz gegen gefährliche Stoffe und Gase, sofern Chaud Devant dem Abnehmer diese Schutzeigenschaften nicht ausdrücklich schriftlich mitgeteilt hat.
6.4 Mitglied einer Umweltorganisation
Refashion UIN: FR387484_11UCXF
Citeo UIN: FR387484_01ZZDO

7. REKLAMATIONEN
7.1 Reklamationen über nicht sichtbare Mängel sind Chaud Devant innerhalb von 8 (acht) Tagen, nachdem diese entdeckt wurden oder angemessenerweise hätten entdeckt werden können schriftlich - unter genauer Angabe der Art und des Grundes der Reklamationen - mitzuteilen, unter Verwirkung sämtlicher möglicher diesbezüglicher Ansprüche.
7.2 Chaud Devant wird die Begründetheit der Reklamation gemäß Artikel 7.1 möglichst bald untersuchen; dazu wird der Abnehmer Chaud Devant unentgeltlich seine Mitwirkung leisten. Erklärt Chaud Devant die Reklamation für begründet, ist sie nach eigener Wahl jederzeit berechtigt, (i) die mangelhafte Ware oder einen Teil derselben kostenlos zu ersetzen, wobei die mangelhafte Ware oder der betreffende Teil derselben das Eigentum von Chaud Devant werden, (ii) den Mangel oder den mangelhaften Teil der Ware zu reparieren, oder (iii) dem Abnehmer den Kaufpreis der mangelhaften Ware (teilweise) zu erstatten, übrigens ohne dass der Abnehmer einen Schadensersatzanspruch erheben kann. Erklärt Chaud Devant die Reklamation jedoch für unbegründet, dann ist sie berechtigt, dem Abnehmer die für die Untersuchung aufgewendeten Kosten und sonstige von ihr dadurch erlittene Schäden in Rechnung zu stellen.
7.3 In keinem Fall berechtigt eine eventuelle Reklamation im Sinne von Artikel 5.7 bzw. 5.8 oder 7.1 dem Abnehmer dazu, seine aus irgendeinem Vertrag hervorgehenden Verpflichtungen gegenüber Chaud Devant auszusetzen.
7.4 Waren, über die gemäß Artikel 5.7, 5.8 oder 7.1 reklamiert wurde, können nicht an Chaud Devant zurückgesandt werden, sofern dies vorher nicht ausdrücklich schriftlich von Chaud Devant genehmigt wurde.

8. ZURÜCKSENDEN DER WAREN
8.1 Von Chaud Devant an den Abnehmer gelieferte nicht mangelhafte Waren dürfen nur innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Ablieferung der betreffenden Ware zurückgesandt werden, sofern Chaud Devant dies vorher ausdrücklich schriftlich genehmigt hat. Außerdem müssen sich die zurückzusendenden Waren im Originalzustand und in der Originalverpackung befinden und sie haben eine Kopie der betreffenden Rechnung oder des betreffenden Lieferscheins zu enthalten. Ferner ist der Abnehmer verpflichtet, die zurückzusendenden Waren für die Zurücksendung sorgfältig zu verpacken, wobei die Transportkosten und die Gefahr dieser Zurücksendung auf Rechnung und Gefahr des Abnehmers gehen. Chaud Devant ist außerdem berechtigt, dem Abnehmer eventuelle Handlingskosten in Rechnung zu stellen.
8.2 Für die Rücksendung von (Webshop-)Bestellungen von Kunden außerhalb der EU von mangelfreien Produkten, die von Chaud Devant an den Käufer geliefert wurden, gelten folgende Regeln: Rücksendeanträge müssen innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung des betreffenden Produkts schriftlich über das dafür bereitgestellte Rücksendeformular gemeldet werden und nach schriftlicher Zustimmung von Chaud Devant innerhalb von 14 Tagen nach Meldung durch den Käufer an Chaud Devant versendet werden. Außerdem müssen die zurückzusendenden Produkte sich im Originalzustand und in der Originalverpackung befinden und eine Kopie der entsprechenden Rechnung oder des Lieferscheins beilegen. Der Käufer ist ferner verpflichtet, die zurückzusendenden Produkte sorgfältig für den Rückversand zu verpacken, wobei die Transportkosten und das Risiko des Rückversands vom Käufer getragen werden. Alle Rücksendekosten, einschließlich Versandkosten, Zollabfertigungsgebühren und Steuern, gehen zu Lasten des Käufers. Chaud Devant erstattet den Kaufbetrag und eventuelle Einfuhrzölle beim niederländischen Zoll. Darüber hinaus ist Chaud Devant berechtigt, dem Käufer eventuelle Bearbeitungskosten in Rechnung zu stellen.
8.3 Nicht mangelhafte Waren, die Chaud Devant auf Wunsch des Abnehmers speziell (maßgeschneidert) hergestellt, geändert oder bearbeitet hat, sowie verbilligte Waren oder vom Abnehmer selbst bearbeitete Waren (dies im weitesten Sinne des Wortes) können niemals zurückgesandt werden.

9. EIGENTUMSVORBEHALT
9.1 Chaud Devant behält sich das Eigentum an allen dem Abnehmer (ab)gelieferten Waren (sowohl bezahlt als auch unbezahlt) vor, bis der Kaufpreis für sämtliche Waren in vollem Umfang bezahlt wurde, einschließlich der eventuell geschuldeten Zinsen und Kosten. Auch gilt der Eigentumsvorbehalt in Bezug auf die Forderungen, die Chaud Devant gegenüber dem Abnehmer wegen Verzugs des Abnehmers bei der Erfüllung einer oder mehrerer seiner Verpflichtungen gegenüber Chaud Devant erhalten sollte.
9.2 Falls und solange die Waren vom Eigentumsvorbehalt erfasst werden, ist es dem Abnehmer nicht erlaubt, diese Waren zu veräußern oder mit einem beschränkten Recht zu belasten, ausgenommen in der üblichen Ausübung seines Betriebs. Das Recht des Abnehmers, die Waren in der Ausübung seines Betriebs veräußern zu dürfen, erlöscht automatisch, wenn (i) beim Abnehmer eine Pfändung vorgenommen wird, (ii) der Abnehmer Zahlungsaufschub oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt hat, (iii) die Insolvenz des Abnehmers beantragt wird/wurde, oder (iv) der Abnehmer mit einem oder mehreren seiner Gläubiger eine Zahlungsregelung trifft.
9.3 Der Abnehmer hat in Bezug auf die unter den Eigentumsvorbehalt fallenden Waren eine Sorgfaltspflicht und muss diese jetzt und in Zukunft gegen alle üblichen Risikos der Branche, einschließlich aber nicht ausschließlich, Feuer, Diebstahl, Explosions- und Wasserschäden versichern. Der Abnehmer wird auf erstes Verlangen von Chaud Devant diese Versicherungspolicen offenlegen.
9.4 Gerät der Abnehmer mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus irgendeinem mit Chaud Devant geschlossenen Vertrag in Verzug, oder muss Chaud Devant aus guten Gründen befürchten, dass der Abnehmer mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus irgendeinem mit Chaud Devant geschlossenen Vertrag in Verzug geraten wird, ist Chaud Devant berechtigt, die dem Abnehmer gelieferten Waren (sowohl bezahlt als auch unbezahlt) abzuholen bzw. abholen zu lassen, zurückzunehmen und an einem anderen Ort zu lagern. Vor allem - jedoch nicht ausschließlich - besteht dieses Recht, wenn (i) der Abnehmer Zahlungsaufschub oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt hat, (ii) die Insolvenz des Abnehmers beantragt wird/wurde, oder (iii) der Abnehmer mit einem oder mehreren seiner Gläubiger eine Zahlungsregelung trifft. Wenn Chaud Devant ihre in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben möchte, hat der Abnehmer daran mitzuwirken, indem er Chaud Devant oder einem oder mehreren von Chaud Devant zu bestimmenden Dritten genehmigt, alle Räumlichkeiten zu betreten, in denen sich die Waren befinden, die das Eigentum von Chaud Devant sind, und diese Waren zurückzunehmen, und zwar unter Androhung einer Geldstrafe in Höhe von EUR 500,- (in Worten: fünfhundert Euro) für jeden Tag, an dem der Abnehmer dies verhindert und damit im Verzug bleibt und unbeschadet des Rechts von Chaud Devant, auch einen daraus hervorgehenden Schadensersatz zu beanspruchen.
9.5 Wenn Dritte in Bezug auf die von Chaud Devant gelieferten unter den Eigentumsvorbehalt fallenden Waren Rechte anmelden oder geltend machen, oder diese Waren pfänden wollen, muss der Abnehmer Chaud Devant darüber innerhalb von 24 (vierundzwanzig) Stunden, nachdem ihm dies mitgeteilt wurde, in Kenntnis setzen. In diesem Fall ist Chaud Devant berechtigt, die betreffenden Waren befristet oder definitiv beim Abnehmer wegzuholen bzw. wegholen zu lassen, diese zurückzunehmen und/oder anderswo zu lagern bzw. lagern zu lassen.
9.6 Alle Kosten in Bezug auf die Ausübung des Eigentumsvorbehalts, einschließlich der Transport- und Lagerkosten, gehen zulasten des Abnehmers.
9.7 Wenn Chaud Devant ihren Eigentumsvorbehalt ausgeübt hat, ist sie jederzeit berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Waren - mit Ausnahme der Waren, die auf Wunsch des Abnehmers speziell (maßgeschneidert) hergestellt, geändert oder bearbeitet wurden - einer dritten Partei zu verkaufen und wird der Abnehmer für den von Chaud Devant zu bestimmenden Wert der Waren im wirtschaftlichen Verkehr oder aber den Nettoverkaufswert kreditiert, je nachdem welcher Betrag am niedrigsten ist, abzüglich der für die Rücknahme angefallenen Kosten und unbeschadet des Anspruchs von Chaud Devant auf Schadensersatz für den Schaden, der aus der Nichterfüllung des Abnehmers für sie entstanden ist.
9.8 Verkauft der Abnehmer die (noch) nicht oder nur teilweise bezahlten Waren weiter, verpflichtet er sich in diesem Fall, auf erstes Verlangen von Chaud Devant ein Pfandrecht auf die aus diesem Weiterverkauf entstandenen Forderungen gegen dessen Käufer (den zweiten Käufer) zu bestellen. Auf erstes Verlangen von Chaud Devant ist der Abnehmer verpflichtet, alle betreffenden Daten zu erteilen und alles zu tun, um die Bestellung des genannten Pfandrechts zu realisieren. Der kraft Pfandrechts vom zweiten Käufer an Chaud Devant bezahlte Betrag wird von dem vom Abnehmer an Chaud Devant geschuldeten Betrag in Abzug gebracht.

10. HÖHERE GEWALT
10.1 Unter höherer Gewalt wird in diesen AGB jeder Umstand verstanden, auf den Chaud Devant keinen Einfluss ausüben kann, auch wenn dieser Umstand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits absehbar war und die Erfüllung des Vertrags ganz oder teilweise, dauernd oder vorübergehend, verhindert. Darunter wird auch verstanden: Transportprobleme, Feuer, Unfälle, Im- und Exportbeschränkungen, Zollhindernisse, Krieg(sgefahr), Kriegsschaden, Mobilisation, Kriegsrecht und andere Unruhen, Tumulte, Aufruhr, Belästigungen, Epidemien, Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, Betriebsbesetzung, gravierende Störungen im Unternehmen von Chaud Devant, wie Streiks, Sperrung, Boykott, übermäßige krankheitsbedingte Ausfälle und andere Betriebsstörungen sowie die Unmöglichkeit, den Vertrag zu erfüllen wegen Versäumnisse der Lieferanten von Chaud Devant oder der von Chaud Devant eingeschalteten (Hilfs-)Personen oder Sachen, Ein- und Ausfuhrverbote oder andere gesetzliche Verhinderungen im In- und/oder Ausland, sowie Tatsachen und Umstände wirtschaftlicher Art.
10.2 Im Falle höherer Gewalt ist Chaud Devant berechtigt, ohne dass irgendwelches richterliches Einschreiten verlangt wird, nach ihrem Ermessen, die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen oder aufzulösen. Eine solche Aussetzung oder Kündigung/Auflösung hat nicht zur Folge, dass Chaud Devant an irgendeinen Schadensersatz gebunden ist.
10.3 Im Falle höherer Gewalt ist Chaud Devant berechtigt, für die Leistungen, die Chaud Devant im Rahmen der Erfüllung des betreffenden Vertrags vor Eintritt der höheren Gewalt(ssituation) erbracht hat, Zahlung zu verlangen.

11. GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE
11.1 Sämtliche geistigen Eigentumsrechte und/oder vergleichbaren Rechte an allen Waren, Entwürfen, Mustern und sonstigen Waren und Materialien, die Chaud Devant dem Abnehmer liefert oder in gleich welcher Weise zur Verfügung stellt, gehören ausschließlich und exklusiv Chaud Devant, oder aber ihren Lizenzgebern. Soweit zutreffend, wird Chaud Devant dem Abnehmer eine Lizenz für die geistigen Eigentumsrechte und/oder vergleichbaren Rechte erteilen, und zwar unter den Bedingungen in einer separat zu schließenden Lizenzvereinbarung.
11.2 Sofern der Abnehmer mit der Genehmigung von Chaud Devant die Waren, Entwürfe, Muster und/oder sonstige Waren und Materialien, die Chaud Devant dem Abnehmer geliefert oder auf andere Weise zur Verfügung gestellt hat, ändert, bearbeitet oder in anderer Weise anpasst oder ergänzt und an dieser Änderung, Bearbeitung, Anpassung oder Ergänzung bestehen geistige Eigentumsrechte, wird der Abnehmer auf erstes Verlangen von Chaud Devant bereits jetzt für die Zukunft diese geistigen Eigentumsrechte an Chaud Devant übertragen - ohne daran irgendwelche Bedingungen zu verknüpfen - und daran ohne Einschränkung Chaud Devant seine Mitwirkung zu leisten.
11.3 Der Abnehmer wird jegliche Handlung, die die Unterscheidungskraft, den Ruf oder Goodwill der Marke und/oder des Namens von Chaud Devant und ihrer Waren beeinträchtigen könnte, unterlassen.

12. HAFTUNG
12.1 Chaud Devant haftet nicht für Schaden infolge (i) eines Versäumnisses gegenüber dem Abnehmer, zurechenbar oder nicht, oder aber für Schaden infolge (ii) einer unerlaubten Handlung gegenüber dem Abnehmer, es sei denn, der betreffende Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von der Geschäftsführung von Chaud Devant oder von untergebenen Führungskräften verursacht.
12.2 Chaud Devant haftet auf keinen Fall für Betriebs-, Folge- und/oder indirekte Schäden, einschließlich aber nicht ausschließlich Gewinn- und Umsatzausfällen, entgangener Einsparungen und Betriebsstillstand des Abnehmers. Chaud Devant haftet auch nicht für Schäden, die dem Handeln oder Unterlassen des Abnehmers oder eines vom Abnehmer hinzugezogenen Dritten zugerechnet werden können.
12.3 Unbeschadet der oben genannten Bestimmungen beschränkt sich die Haftung von Chaud Devant in sämtlichen Fällen auf den ursprünglichen Kaufpreis (abzüglich eventueller auf der betreffenden Rechnung erwähnter Nachlässe) der Waren, oder aber - falls niedriger - auf den Betrag, der kraft der von Chaud Devant abgeschlossenen Haftpflichtversicherung gedeckt und im betreffenden Fall auch tatsächlich ausgezahlt wird.
12.4 Der Abnehmer ist auf erstes Verlangen von Chaud Devant verpflichtet, Waren, die vom Abnehmer vermarktet wurden und sich als ungeeignet herausstellen, innerhalb einer angemessenen Frist, dies nach dem Ermessen von Chaud Devant, zurückzunehmen (Rückrufaktion). Alle im Rahmen einer Rückrufaktion angemessenen aufzuwendenden Kosten gehen zulasten von Chaud Devant, wobei der Abnehmer jedoch verpflichtet ist, Chaud Devant, bevor er die Kosten macht, darüber zu informieren und sie dafür um Zustimmung zu bitten. Chaud Devant haftet jedoch nicht für mögliche Schäden des Abnehmers, die aus einer solchen Rückrufaktion hervorgehen oder Folge derselben sind, es sei denn, sie gehen aufgrund des Vertrags, dieser AGB oder des Gesetztes zulasten von Chaud Devant.
12.5 Der Abnehmer haftet selbst für den Schaden, der verursacht wurde durch Fehler oder Mängel an den von ihm an Chaud Devant erteilten Maßen, Berechnungen oder Spezifizierungen, zum Beispiel für Waren, die Chaud Devant auf Wunsch des Abnehmers speziell (maßgeschneidert) herstellt, ändert oder bearbeitet.
12.6 Liefert Chaud Devant dem Abnehmer Waren, die sie von ihrem/ihren eigenen Zulieferer(n) erhalten hat, ist sie gegenüber dem Abnehmer niemals zu einer weiterreichenden Garantie oder Haftung verpflichtet, als die, die Chaud Devant gegenüber dem/den Zulieferer(n) geltend machen kann und die im betreffenden Fall von ihrem/ihren Zulieferer(n) auch anerkannt wird.

13. VERPFLICHTUNGEN DES ABNEHMERS UND GEWÄHRLEISTUNG
13.1 Der Abnehmer ist verpflichtet, alle Anwendungsvorschriften, die in Bezug auf die Waren zu beachten sind und die zum Beispiel zur Nachhaltigkeit der Waren und an der Sicherheit des Benutzers beitragen, zu beachten bzw. zu befolgen. Der Abnehmer ist außerdem verpflichtet, diese Anwendungsvorschriften deutlich und explizit Dritten, die die Ware nutzen, zur Kenntnis zu bringen. Es ist dem Abnehmer nicht erlaubt, Anwendungsvorschriften, die sich an oder in den Waren befinden, zu entfernen.
13.2 Wenn die Waren für Abnehmer außerhalb der Niederlande bestimmt sind, ist der Abnehmer verpflichtet, zu veranlassen, dass sich die Waren für den Verkauf außerhalb der Niederlande eignen werden, vor allem - jedoch nicht ausschließlich - in Bezug auf die in dem betreffenden Land geltenden Vorschriften über Handels- und Produkthaftung.
13.3 Der Abnehmer schützt Chaud Devant vor allen Schadensersatzansprüchen Dritter, sofern es Schäden betrifft infolge (i) Nichterfüllung des Abnehmers dieser AGB oder anderer Vorschriften von Chaud Devant, (ii) der unterlassenen oder mangelhaften Informierung Dritter durch den Abnehmer über die Benutzung der Ware, oder aber (iii) des zwischen dem Abnehmer und Chaud Devant bestehenden Vertrags und der Erfüllung desselben. Auch ist der Abnehmer verpflichtet, den gesamten Schaden, den Chaud Devant in einem solchen Fall erleidet, zu ersetzen, einschließlich der Schädigung des guten Rufs und der Reputation von Chaud Devant.

14. AUSSETZUNG UND AUFLÖSUNG
14.1 Wenn und sobald: a) der Abnehmer eine oder mehrere seiner Verpflichtungen aus diesen AGB oder aus irgendeinem Vertrag mit Chaud Devant, auf den diese AGB Anwendung finden, nicht, nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt; b) Dritte Rechte geltend machen in Bezug auf das Eigentum des Abnehmers oder seine Sachen gepfändet werden; c) der Abnehmer Zahlungsaufschub oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt oder die Insolvenz des Abnehmers beantragt wird oder wurde, der Abnehmer mit einem oder mehreren seiner Gläubiger eine Zahlungsregelung trifft, oder auf andere Weise den Eindruck erweckt, insolvent zu sein/zu werden; d) der Abnehmer (falls er eine natürliche Person ist) stirbt, oder entmündigt oder einer Verwaltung unterworfen wird, oder angibt, dass er für eine Schuldsanierungsregelung in Betracht kommen möchte; e) der Abnehmer freiwillig oder unfreiwillig zur Auflösung oder Liquidation seines Unternehmens beschließt, wenn sein Unternehmen in eine andere Rechtsform übergeht oder der satzungsgemäße oder tatsächliche Sitz in ein anderes Land verlegt wird, die mittelbare oder unmittelbare Kontrolle des Abnehmers an einen Dritten übertragen wird; f) der Abnehmer die Rechte aus irgendeinem Vertrag, auf den diese AGB Anwendung finden, an einen Dritten überträgt; werden alle Forderungen von Chaud Devant gegen den Abnehmer, aus welchem Grund auch immer, sofort - ohne weitere Aufforderung oder Inverzugsetzung - fällig. Außerdem ist Chaud Devant nach eigenem Ermessen berechtigt, ihre Verpflichtungen gegenüber dem Abnehmer, aus welchem Grund auch immer, auszusetzen, bis der Abnehmer seine Verpflichtungen gegenüber Chaud Devant völlig erfüllt hat und/oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, in beiden Fällen ohne gerichtliches Einschreiten, mittels einer schriftlichen Erklärung und ohne dafür in irgendeiner Weise gegenüber dem Abnehmer für Schäden, Kosten und Zinsen zu haften, und zwar unbeschadet des Rechts von Chaud Devant, vollständigen Schadensersatz zu fordern.
14.2 Die Befugnis des Abnehmers, einen Vertrag zwischen Chaud Devant und dem Abnehmer aufzulösen, ist aufgrund von Artikel 6:265 BW ausgeschlossen.

15. SONSTIGES
15.1 Nichtigkeit, Anfechtbarkeit oder Unverbindlichkeit einer der Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Wenn eine oder mehrere Bestimmungen nichtig, anfechtbar oder unverbindlich sind/werden, werden zwischen Chaud Devant und dem Abnehmer ersetzende Bestimmungen vereinbart, die gültig sind und dem Inhalt und Tenor der nichtigen, anfechtbaren oder unverbindlichen Bestimmung(en) entsprechen.
15.2 Sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben, oder nicht etwas anderes aus diesen AGB hervorgeht, erlischt jede Forderung gegenüber Chaud Devant auf jeden Fall nach Ablauf eines (1) Jahres ab Ablieferdatum oder eines (1) Jahres ab dem Zeitpunkt, an dem die Ablieferung hätte erfolgen müssen.
15.3 Der Abnehmer kann und darf Dritten die Rechte und Verpflichtungen aus diesen AGB und/oder irgendeinem Vertrag, auf den diese AGB Anwendung finden, nicht übertragen, es sei denn, dass dies in diesen AGB ausdrücklich festgelegt oder ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
15.4 Änderungen oder Ergänzungen irgendeiner Bestimmung dieser AGB gelten nur, wenn diese schriftlich von den Parteien vereinbart wurden.
15.5 Die Titel und Kapitel dieser AGB dienen ausschließlich der Lesbarkeit und haben keinen Einfluss auf den Inhalt und die Auslegung der Bestimmungen dieser AGB.
15.6 Diese AGB wurden in niederländischer Sprache erstellt und in mehreren anderen Sprachen übersetzt. Bei Unterschieden zwischen den Fassungen oder im Streitfall über die Auslegung der verschiedenen Fassungen, ist die niederländische Fassung der AGB immer entscheidend und verbindlich.

16. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
16.1 Auf sämtliche Verpflichtungen zwischen Chaud Devant und dem Abnehmer, auf diese AGB und auf alle daraus hervorgehenden oder damit zusammenhängenden außervertraglichen Verpflichtungen findet niederländisches Recht Anwendung, mit Ausnahme der niederländischen internationalen privatrechtlichen Kollisionsnormen. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtsübereinkommens (Wien, vom 11. April 1980) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
16.2 Alle Streitigkeiten, die sich auf einen von Chaud Devant geschlossenen Vertrag oder ein Angebot bzw. eine Offerte, auf welchen oder welches bzw. auf welche diese AGB ganz oder teilweise Anwendung finden, diese AGB sowie alle daraus hervorgehenden oder damit zusammenhängenden außervertraglichen Verpflichtungen werden zur Entscheidung ausschließlich dem zuständigen Gericht in Amsterdam, Niederlande, vorgelegt.
Diese AGB wurden bei der Geschäftsstelle der niederländischen Industrie- und Handelskammer unter der Nummer 33242440 hinterlegt. Die dort zuletzt hinterlegte Version findet Anwendung.